1. A._____ (nachfolgend: Gesuchstellerin) beantragte mit (unbegründeter) Klage vom 8. März 2024 beim Präsidium des Bezirksgerichts Bremgarten im Rahmen des von ihr gegen die G._____ (nachfolgend: Beklagte) angehobenen Verfahrens betreffend Forderung die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege (VZ.2024.8). 2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Bremgarten wies sowohl das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege wie auch die Klage mit Verfügung bzw. Entscheid vom 13. Juni 2024 ab. 3. Gegen die ihr am 20. Juni 2024 zugestellte Verfügung erhob die Gesuchstellerin am 1. Juli 2024 Beschwerde beim Obergericht des Kantons Aargau und stellte folgende Rechtsbegehren: