2.2. Mit Verfügung vom 5. April 2024 forderte der Präsident des Bezirksgerichts Lenzburg den Kläger auf, innert 20 Tagen seit Zustellung der Verfügung die Parteien und die einzelnen Beweismittel zu den behaupteten Tatsachen zu bezeichnen, den Streitwert der Klage anzugeben, die Klage rechtsgültig zu unterzeichnen und ein Doppel aller Beilagen einzureichen. Der Kläger liess sich innert Frist nicht vernehmen. 2.3. Mit Entscheid vom 27. Mai 2024 erkannte der Präsident des Bezirksgerichts Lenzburg: " 1. Auf die Klage wird nicht eingetreten. 2. Die Gerichtskosten, bestehend aus einer Entscheidgebühr von CHF 400.00, werden dem Kläger auferlegt.