1.3. Anlässlich der Schlichtungsverhandlung vor der Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht des Bezirks Lenzburg vom 1. Februar 2024 konnte zwischen den Parteien keine Einigung erzielt werden, so dass dem Kläger die Klagebewilligung erteilt wurde. 2. 2.1. Mit Klage datiert vom 14. März 2024 gelangte der Kläger an das Bezirksgericht Lenzburg und beantragte das Folgende: