1. 1.1. A._____ (fortan: Kläger) stellte am 27. Oktober 2022 bei der Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht des Bezirks Lenzburg ein Schlichtungsgesuch gegen E._____ und C._____ (fortan: Beklagte). Anlässlich der Schlichtungsverhandlung vom 23. November 2022 konnte keine Einigung erzielt werden, so dass die Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht des Bezirks Lenzburg den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreitete, welcher von diesen akzeptiert wurde.