4.2. Die Klägerin beantragt sodann, die Beklagte sei zur Zahlung einer Konventionalstrafe in Höhe von Fr. 4'000.00 zu verpflichten. Sie stützt sich dabei auf die von der Vollversammlung der Zentralen Paritätischen Kommission der Reinigungsbranche in der Deutschschweiz genehmigten Konventionalstrafentabelle (Klage Ziff. 5.2.8, KB 19).