Gleichentags verpflichtete das Arbeitsgericht des Bezirks Brugg die Beklagte in teilweiser Gutheissung der Klage zur Zahlung von Fr. 585.00 zuzüglich Zins von 5 % seit dem 6. November 2021, auferlegte die Gerichtskosten der Klägerin und verzichtete auf die Zusprechung von Parteientschädigungen. -3- 2.4. Mit Eingabe vom 26. Oktober 2023 ersuchte die Klägerin um Begründung des ihr am 17. Oktober 2023 im Dispositiv eröffneten Entscheids. Das begründete Urteil wurde ihr in der Folge am 24. Mai 2024 zugestellt.