4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten. 2.2. Mit Klageantwort vom 8. Mai 2023 beantragte die Beklagte die kostenfällige Abweisung der Klage. 2.3. Am 6. Oktober 2023 fand vor dem Arbeitsgericht des Bezirks Brugg die Hauptverhandlung statt, anlässlich welcher A._____ sowie D._____ befragt wurden. Die Parteien hielten im Rahmen von Replik und Duplik an den bereits gestellten Anträgen fest.