2. 2.1. Mit Klage vom 19. April 2023 stellte die Klägerin beim Arbeitsgericht des Bezirks Brugg die nachfolgenden Rechtsbegehren: 1. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin die Kontrollkosten in der Höhe von CHF 1'140.00 zuzüglich 5 % Zins seit 06.11.2021 zu bezahlen. 2. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin die Konventionalstrafe in der Höhe von CHF 4'000.00 zuzüglich 5 % Zins seit 06.11.2021 zu bezahlen. 3. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin die Konventionalstrafe in der Höhe von CHF 4'164.00 zuzüglich 5 % Zins seit 18.05.2022 zu bezahlen.