" Der Entscheid des Präsidiums des Zivilgerichts Zofingen vom 10. Juni 2024 sei aufzuheben und auf die Klage der Berufungsklägerin sei einzutreten, unter Kosten- und Entschädigungsfolge." 3.2. Der Beklagte erstattete keine Berufungsantwort. Das Obergericht zieht in Erwägung: