2. Mit Entscheid vom 10. Juni 2024 erkannte der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen: -3- " 1. Auf die Klage wird nicht eingetreten. 2. Die Entscheidgebühr von Fr. 300.00 wird der Klägerin auferlegt. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen." 3. 3.1. Gegen diesen ihr am 11. Juni 2024 zugestellten Entscheid erhob die Klägerin mit Eingabe vom 12. Juni 2024 Berufung mit dem Antrag: