2. 2.1. Mit Eingabe vom 15. März 2024 verlangte der Beklagte die Zustellung des begründeten Entscheids. 2.2. Der begründete Entscheid wurde dem Beklagten am 15. Mai 2024 zugestellt. 2.3. Dagegen erhob der Beklagte am 10. Juni 2024 Berufung und beantragte, die im Entscheid festgelegten Annäherungs- und Kontaktverbote seien bis zum 6. September 2024 zu befristen.