2. Der Beklagte verpflichtet sich, weiterhin regelmässig den Kurs bei der Anlaufstelle häusliche Gewalt zu besuchen und sich über die Besuche beim Gericht regelmässig auszuweisen. Weiter verpflichtet sich der Beklagte regelmässige Therapiesitzungen bei einem Psychologen oder Psychiater zu besuchen und sich beim Gericht über die Besuche auszuweisen. 3. Die Parteien tragen die Gerichtskosten je zur Hälfte. 4. Jede Partei trägt ihre eigenen Parteikosten. 4. Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 5. Jede Partei trägt ihre eigenen Parteikosten.