Gegenstand Schutz vor Gewalt, Drohung und Nachstellung (Art. 28b ZGB) -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Mit Klage vom 24. Januar 2024 stellte die Klägerin den Antrag auf alleiniges Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn C._____ sowie ein Verbot des Beklagten, sich ihr, ihrem Sohn C._____ oder ihrem Ehemann E._____ anzunähern oder mit ihnen Kontakt aufzunehmen. 1.2. Das Begehren um alleiniges Sorgerecht wurde ins Verfahren OF.2024.3 verwiesen.