" - Es sei der Entscheid vom 23. April 2024 aufzuheben, bzw. dem Arbeitsgericht Lenzburg zurückzuweisen; - Es sei den Schlichtungsverfahren in Sachen A._____ vs. C._____ AG stattzugeben; - Es sei das Arbeitsgericht Lenzburg aufzufordern, das Gesuch vom 21. März 2024 entgegen zu nehmen und für die bezeichnete und beantragte Schlichtungsverhandlung zu eröffnen; - Das Verfahren sei kostenlos für den Beschwerdeführer zu führen;" 3.2. Mit Beschwerdeantwort vom 16. Juni 2024 beantragte die Beklagte die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.