2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen." 3. 3.1. Gegen diesen ihm am 24. April 2024 zugestellten Entscheid erhob der Kläger mit vom 22. Mai 2024 datierter, aber bereits am Vortag (21. Mai 2024) der Post übergebener Eingabe beim Obergericht des Kantons Aargau fristgerecht Beschwerde mit folgenden Anträgen: -3-