2. Unter dem Datum 29. Dezember 2023 reichte der Kläger wiederum beim Friedensrichterkreis XI, Lenzburg, ein weiteres Schlichtungsgesuch für die in Betreibung gesetzte Geldforderung inkl. des Begehrens um Beseitigung des Rechtsvorschlags ein. Mit Schreiben vom 21. März 2024 erkundigte er sich beim Arbeitsgericht Lenzburg nach dem Stand des Verfahrens. Nachdem er aufforderungsgemäss (vgl. Verfügung des Arbeitsgerichtspräsidenten vom 25. März 2024) verbessert hatte, erging am 23. April 2024 folgender Entscheid des Arbeitsgerichtspräsidiums Lenzburg: " 1. Auf das Schlichtungsgesuch vom 21. März 2024 (Postaufgabe) wird nicht eingetreten.