1. 1.1. Mit vom 2. Juni 2023 datiertem, an den Friedensrichterkreis XI, Lenzburg, gerichtetem und von diesem an das Bezirksgericht Lenzburg, Arbeitsgericht, weitergeleitetem Schlichtungsgesuch machte der Kläger gegenüber der Beklagten zwei Forderungen über Fr. 9'000.00 und Fr. 8'000.00 sowie die Ausstellung von Lohnabrechnungen für die Monate September bis und mit Dezember 2021 geltend. Nachdem der Kläger zur auf den 3. Oktober 2023 angesetzten Schlichtungsverhandlung vor dem Präsidium des Arbeitsgerichts Lenzburg unentschuldigt nicht erschienen war, wurde das Verfahren (SC.2023.27) gleichentags "zufolge Rückzugs als gegenstandslos von der Kontrolle abgeschrieben".