Der Zeuge C._____ habe bestätigt, dass der Kläger einen finanziellen Schaden von mehr als Fr. 500'000.00 verursacht habe und ein Teil mit dem Covid-Kredit gedeckt worden sei. Damit habe er bestätigt, dass die Fr. 100'000.00 benötigt worden seien, um den Schaden zu verringern. Die Beklagte gehe von einem Schaden aus, weil das Geld ausgegeben worden sei, aber bis heute nicht ersichtlich sei, wofür. Die - 27 - Beklagte müsse einen Kredit zurückbezahlen, ohne dass es dafür einen nachgewiesenen Verwendungszweck gebe.