Hätte der Kläger seine Geschäftsführeraufgaben sorgfältig wahrgenommen, hätte er nicht die Übersicht verloren und es wäre nicht nötig gewesen, einen Kredit auszunehmen. Der Schaden sei nicht aus einem sinnlos aufgenommenen Kredit entstanden, sondern daraus, dass der Kläger in eine finanzielle Schieflage gekommen sei, die er selbst verursacht habe. Den Aussagen von Herrn C._____ könne entnommen werden, dass der Kläger faktisch Misswirtschaft betrieben habe. Der Zeuge C._____ habe bestätigt, dass der Kläger einen finanziellen Schaden von mehr als Fr. 500'000.00 verursacht habe und ein Teil mit dem Covid-Kredit gedeckt worden sei.