Die Vorinstanz würdige auch Klageantwortbeilage 21 falsch. Es gehe daraus eben hervor, dass der Kläger offensichtlich nicht erkannt habe, dass fachtechnische Probleme bestanden hätten und dass die Flachdach- und Abdichtungsarbeiten von ihm eben nicht korrekt ausgeführt worden seien bzw. dass er als Bauleiter die entsprechenden Arbeiten nicht genügend geprüft und überwacht habe. Zu den "Details" könne Herr AC._____ befragt werden, was die Vorinstanz zu Unrecht nicht getan habe.