Diesem Schreiben könne aber nur entnommen werden, dass der Kläger "mit seinem selbstsicheren Auftreten" und "seinen technischen Hinweisen und Argumenten" die Bauleitung davon überzeugt habe, dass die Flachdach- und Abdichtungsarbeiten fachtechnisch korrekt seien und kompetent ausgeführt würden. Daraus folge gerade nicht, dass die Fehlkonstruktion durch den Kläger geplant bzw. verursacht worden sei. Auch sei nicht die Rede davon, dass der Kläger auf jener Baustelle den fachlichen Lead gehabt habe, sondern [nur] die Bauleitung. Planungsfehler dürften dem Ingenieur oder Architekten angelastet werden, da diese in deren Aufgabenbereich fallen dürften.