5.5. Schadenersatz aus Auftrag K._____ 5.5.1. Die Beklagte brachte mit Klage weiter vor (act. 32 f.), unter der Leitung des Klägers sei es bei der Baustelle "K._____" zu einem massiven Wasserschaden gekommen. Dieser Schaden sei aufgrund einer Fehlplanung des Klägers entstanden. Die Kosten der Nachbesserung beliefen sich auf Fr. 24'080.60 (Fr. 7'600.00 für eigene Aufwendungen der Beklagten; Fr. 16'480.60 für Kosten von Drittunternehmen). Diesen Schaden habe der Kläger mit seiner falschen Planung und falschen Ausführungsarbeiten verursacht. Mit Duplik präzisierte die Beklagte (act. 97 f.), der Kläger habe die Verantwortung für das Projekt gehabt.