5.4. Unterlassene Mängelbehebung für Auftrag J._____ 5.4.1. Die Beklagte macht geltend (act. 31 f.), als der Kläger Geschäftsführer der Beklagten gewesen sei, seien auf einer Baustelle mit der Bauherrschaft J._____ trotz entsprechenden Zusagen des Klägers diverse Mängel nicht behoben worden. Die Bauherrschaft verlange nun eine Zahlung von Fr. 2'442.45. Wie Klageantwortsammelbeilage 20 entnommen werden könne, habe der Kläger der Bauherrschaft erklärt, dies bei der - 22 - Versicherung anzumelden. Das habe er aber nicht getan. Eine Nachmeldung sei nun nicht mehr möglich.