5.3. Kosten I._____ 5.3.1. Vor Vorinstanz brachte die Beklagte vor (act. 31), der Kläger habe alle Passwörter mitgenommen, als er gegangen sei, und habe diese nicht mehr herausgegeben. Die Beklagte habe die Firma I._____ damit beauftragen müssen, die PCs wiederherzustellen. Dadurch seien Kosten von Fr. 875.00 (Rechnung der I._____ gemäss Klageantwortbeilage 19) angefallen. Dieser Schaden habe der Kläger vorsätzlich verursacht.