Aufgrund der Mail und den Beilagen komme man zum Schluss, dass die Dämmung vergessen worden sei. Diese vergessene Dämmung habe zu Abzügen von Fr. 969.30 für die Arbeit und Fr. 829.85 als Anteil an der Expertise geführt. Der Kläger habe die Verantwortung für die Mitarbeiter getragen. Offenbar habe er sie zu wenig überwacht.