Die Vorinstanz erwog dazu unter anderem (angefochtener Entscheid E. 4.2.1.2.2), die Höhe eines gewährten Rabattes könne isoliert betrachtet kein schädigendes Ereignis darstellen; erst unter Berücksichtigung anderer Parameter könne allenfalls ein Schaden entstehen. So könne [bei Offerten] ohne Weiteres bei unterschiedlich hohen Rabatten derselbe Nettobetrag bzw. Nettopreis resultieren. Wenn beispielsweise eine Offerte mit sehr hohen Bruttopreisen und einem grosszügigen Rabatt erstellt werde, dürfte der Endpreis gleich hoch ausfallen, wie wenn mit eher tiefen Bruttopreisen und einem kleinen Rabatt gerechnet werde.