5.2.2. Ungerechtfertigter Rabatt Baustelle "F._____" 5.2.2.1. Vor Vorinstanz machte die Beklagte geltend (act. 29 f.), in Bezug auf die Baustelle "F._____" habe der Kläger der Bauherrschaft einen massiven und branchenunüblichen Rabatt von 16% gewährt. Der konkrete Rabatt belaufe sich auf Fr. 22'387.80. Dafür geben es keinen Grund. Aufgrund diesem nicht vertretbaren Rabatt sei der Beklagten ein Schaden in gleicher Höhe entstanden.