5.2.1.2. Die Beklagte bringt mit Berufung vor (Berufung S. 7 ff.), der Zeuge D._____ habe explizit festgehalten, dass es Probleme bei der Baustelle in T._____ gegeben habe und Regiearbeiten nicht hätten verrechnet werden können. Er habe klar ausgesagt, die Bauleitung müsse alle Rapporte unterschreiben, d.h. innert 3 bis 5 Tagen sei die Unterschrift nötig. Der Kläger sei für das Unterschreiben der Rapporte verantwortlich gewesen, die man vor Ort erstellt habe. Das habe der Kläger vernachlässigt, was dazu geführt habe, dass viele Arbeiten den Bauherrschaften nicht hätten in Rechnung gestellt werden können.