5.2. Baustellen "F._____" / "G._____" / "H._____" 5.2.1. Nicht verrechnete Regiearbeiten 5.2.1.1. Die Beklagte brachte vor Vorinstanz vor (act. 28 f.), der Kläger habe auf den Baustellen "F._____", "G._____" und "H._____" für bei der Beklagten angefallene Regiearbeiten keine Rapporte erstellt, die entsprechenden Stunden nicht notiert und quittiert oder gar keine Abrechnung erstellt. Gemäss Werkverträgen müssten Rapporte für Regiearbeiten indessen innert drei Tagen erstellt und der Bauleitung zur Unterschrift gegeben werden.