II/2 [act. 19]). An diesen zur Verrechnung vorgebrachten Gegenforderungen hält die Beklagte auch im Berufungsverfahren fest (vgl. Berufung S. 5 ff.). Konkret bringt die Beklagte folgende Schadenersatzforderungen zur Verrechnung (Berufung S. 5), welche nachfolgend (E. 5 unten) im Einzelnen zu prüfen sind: - Mehrkosten aus dem Leasingvertrag "[…]" von Fr. 2'941.20 (E. 5.1 unten) - Baustellen "F._____", "G._____" und "H._____" (E. 5.2 unten): o Nicht verrechnete Regiearbeiten in der Höhe von Fr. 48'989.00 (E. 5.2.1 unten) -8-