2. 2.1. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger Fr. 19'166.65 abzüglich Sozialleistungen und zuzüglich Zins zu 5% seit 1. Dezember 2020 zu bezahlen. 2.2. Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ (Zahlungsbefehl vom 12. Januar 2021) wird beseitigt. 2.3. Die Beklagte hat dem Kläger eine Lohnabrechnung für die Zeit vom 1. November 2020 bis 30. November 2020 resp. eine Schlussrechnung zu erstellen. 2.4. Die Beklagte hat dem Kläger Belege über die Bezahlung der gesetzlich/vertraglich geschuldeten Sozialleistungen vorzulegen.