2.7. Am 27. März 2023 fand vor dem Bezirksgericht Baden die Hauptverhandlung statt, anlässlich derer die Zeugen D._____ und E._____ befragt wurden. Zudem wurde eine Parteibefragung durchgeführt. Mit eingangs der Verhandlung abgehaltenem Parteivortrag (Art. 228 Abs. 1 ZPO) hielt der -4- Kläger an den gestellten Rechtsbegehren fest, wobei er das Rechtsbegehren Ziff. 4 neuerlich wie folgt abänderte: