3. Es sei von der Verlegung von Parteikosten abzusehen bzw. die Parteikosten seien wettzuschlagen. Bei der Verlegung von Parteikosten sei der Kläger zu verpflichten, der Beklagten die Parteikosten zu ersetzen." 2.5. Mit Eingabe vom 4. Mai 2022 reichte der Kläger unaufgefordert eine Stellungnahme ein. 2.6. Am 22. März 2023 wurde der Zeuge C._____ rechtshilfeweise durch das Amtsgericht R._____ (Deutschland) befragt.