2. Eventualiter: Die Widerklage sei abzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der beklagten Partei." 2.4. Mit Duplik vom 28. März 2022 stellte die Beklagte folgende (ergänzte) Rechtsbegehren: " 1. Die Klage sei abzuweisen so weit darauf eingetreten wird. 2. Es seien keine Gerichtskosten zu erheben und zu verlegen. Bei Erhebung von Parteikosten seien diese zulasten des Klägers zu verlegen.