Gegenstand Forderung aus Arbeitsvertrag -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Der Kläger war mit Arbeitsbeginn per 1. Dezember 2019 als Geschäftsführer der Beklagten tätig. Gemäss Arbeitsvertrag vom 11. Dezember 2019 wurde zwischen den Parteien ein jährlicher Bruttolohn des Klägers von Fr. 130'000.00 vereinbart. Der Kläger kündigte diesen Arbeitsvertrag per 30. November 2020. Gegenüber der Beklagten macht er nunmehr ausstehende Lohnforderungen in der Höhe von Fr. 19'166.65 geltend. 2. 2.1. Mit beim Bezirksgericht Baden, Arbeitsgericht, eingereichter Klage vom 30. August 2021 stellte der Kläger folgende Anträge: