1. Die im Scheidungs- und Präliminiarverfahren gestellten Ausstandsgesuche werden abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird abgewiesen. 3. Die Entscheidgebühr für das Ausstandsverfahren von Fr. 500.00 wird dem Gesuchsteller auferlegt. 4. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung: