Derzeit müsse er dringend befürchten, dass der Gerichtspräsident im Begriff stehe, das Betreibungsamt davon zu dispensieren, das laufende Verwertungsverfahren rechtmässig abzuschliessen, zum Schaden der Gläubiger, der Schuldner und des Betreibungsamtes selbst. Er müsse aufgrund der gemachten Erfahrungen dringend befürchten, dass der Gerichtspräsident im Begriff stehe, zu veranlassen oder zuzulassen, dass sein Wohnort unrechtmässig unbewohnbar gemacht werde. -4-