Er missbrauche die Prozedur, um ihm die Stellungnahme zu verweigern. Er umgehe, übergehe oder ignoriere die gegebenen und anwendbaren Rechtsvorschriften, um zu den Urteilen zu kommen, die seinem Präjudiz entsprächen. Er behandle die Parteien ungleich. Derzeit müsse er dringend befürchten, dass der Gerichtspräsident im Begriff stehe, das Betreibungsamt davon zu dispensieren, das laufende Verwertungsverfahren rechtmässig abzuschliessen, zum Schaden der Gläubiger, der Schuldner und des Betreibungsamtes selbst.