Exakt dasselbe Ausstandsgesuch reichte der Gesuchsteller am selben Tag auch im Präliminarverfahren ein. Entsprechend bezog sich die Stellungnahme von C._____ auch auf dieses Ausstandsbegehren. 2.2. Der Präsident des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Laufenburg übermittelte die Ausstandsgesuche mit seiner Stellungnahme am 10. Juni 2024 dem Obergericht des Kantons Aargau. 2.3. Mit Verfügung vom 2. Juli 2024 stellte die obergerichtliche Instruktionsrichterin die Stellungnahme des Präsidenten des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Laufenburg dem Gesuchsteller sowie C._____ zur Kenntnisnahme zu.