2. 2.1. Mit elektronischer Eingabe vom 17. Mai 2024 reichte der Gesuchsteller seine Klageantwort (erster Teil) im Scheidungsverfahren ein. Darin verlangte er unter anderem den Ausstand des Präsidenten des Bezirksgerichts Laufenburg (B._____). Mit Verfügung vom 23. Mai 2024 bestritt der Gerichtspräsident den geltend gemachten Ausstandsgrund und setzte C._____ eine Frist von 10 Tagen zur Stellungnahme. Mit Eingabe vom 4. Juni 2024 (Postaufgabe) beantragte diese sinngemäss die Abweisung des Ausstandsgesuchs.