4. Aufgrund der obigen Ausführungen hat es damit bei den vorinstanzlichen Ausführungen sein Bewenden. Die Beschwerde des Beklagten ist abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist. 5. 5.1. Der Beklagte ersucht für das Beschwerdeverfahren sinngemäss um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege.