14. Wieso hat das Bezirksgricht Rheinfelden nicht gesehen das verstösst die gegen Gerichtspraxis in der CH. Gemäss Bundesgericht gehört zudem das Eintreiben von offenen Forderungen zum normalen Geschäftsrisiko, entsprechende Kosten dürfen deshalb nicht dem Schuldner in Rechnung gestellt werden? 15. Antrag auf Nachweis darüber Mahnungsgebühren von Fr. 399.20, dass ihm tatsächlich Kosten in dieser Höhe entstanden sind. Ich habe Nachweisbahren Mahnungen verlangt wurde mir nicht Belegt, obwohl der Kläger das vorleqe muss. 16. Weitere Anträge bleiben Ausdrücklich vorbehalten."