2. Wieso hat das Bezirksgericht Rheinfelden mein Beweislast Anträge beim Verhandlung gemäss Artikel 104 OR, Art. 106 OR, nicht stat gegeben? Obwohl muss von Gläubiger nachgewiesen werden und Antrag der Zuständigkeiten, weil es geht um streit aus Telekuniketion ist die Ombuscom in Bern zuständig. 3. Antrag auf überprüfung der Forderung auf Wirkung gemäss mein Verjährungseinrede, weil Falls die Forderung überhaupt gab sie Verjärt gemäss Schweizer Recht OR. -5-