2. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden auf die Staatskasse genommen. 3. Es werden keine Parteientschädigungen ausgerichtet." 2.7. Am 4. März 2024 fand die Hauptverhandlung vor der Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden mit Befragung der Parteien statt. 2.8. Mit Entscheid vom 11. März 2024 erkannte die Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden: -4- " 1. Der Beklagte hat der Klägerin folgende Beträge zu bezahlen: