2.5. Gegen diesen ihm am 19. Mai 2023 zugestellten Entscheid erhob der Beklagte mit Eingabe vom 14. Juni 2023 Beschwerde beim Obergericht des Kantons Aargau. 2.6. Mit Entscheid vom 3. Oktober 2023 (ZVE.2023.20) erkannte das Obergericht des Kantons Aargau: " 1. In Gutheissung der Beschwerde wird der Entscheid der Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden vom 9. Mai 2023 aufgehoben und die Sache wird zur Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung und zu neuer Entscheidung an die Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden zurückgewiesen.