2.2. Am 7. Juli 2021 reichte die Klägerin beim Bezirksgericht Rheinfelden eine Klage ein mit dem Antrag, der Beklagte sei zu verpflichten, ihr die in Betreibung gesetzten Forderungsbeträge zu bezahlen und den Rechtsvorschlag vollumfänglich zu beseitigen, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. 2.3. Der Beklagte ersuchte mit Eingabe vom 20. September 2021 um Durchführung einer Verhandlung, um zur Klage Stellung nehmen zu können. 2.4. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden entschied am 9. Mai 2023: " 1. Der Beklagte hat der Klägerin folgende Beträge zu bezahlen: