entsprechenden Beweismitteln. Dem Kern des angefochtenen Entscheides, wonach der Beklagte solidarisch für die geforderte Schuld haftet, hält der Beklagte nichts Substanzielles entgegen. Daher überstiegen die Verlustgefahren die Gewinnaussichten im vorliegenden Berufungsverfahren bei Weitem und eine über die nötigen Mittel verfügende Partei hätte sich bei vernünftiger Überlegung nicht zur vorliegenden Berufung entschieden (vgl. Urteil des Bundesgerichts 5A_191/2023 vom 19. April 2023 E. 4.1 mit weiteren Hinweisen). Das Obergericht erkennt: 1. Die Berufung des Beklagten wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.