Einzig die Argumentation, wenn er sich dem bewusst gewesen sei, hätte er "so einen schlechten Vertrag gar nie unterschrieben" genügt nicht, die schlüssige Argumentation der Vorinstanz zu widerlegen. Die Darlehenssumme von Fr. 17'546.20 ergibt sich unmissverständlich aus Ziffer 1 des Darlehensvertrags vom 15. Mai 2019 (Anhang 3 zum […]lieferungs- und Darlehensvertrag vom 15. Mai 2019; Klagebeilage 3). 3.5. Zusammengefasst ist die Berufung abzuweisen, soweit auf diese einzutreten ist.