3.4. 3.4.1. Weiter bringt der Beklagte vor, er habe nichts von den Geschäften seines Vaters gewusst und seine alten Schulden nicht übernehmen wollen (Berufung Ziff. 4). Er habe keinen Schuldbetrag gesehen, den er unterschrieben habe. Es sei ein Darlehen von Fr. 0.00 gewesen. Er hätte so einen schlechten Vertrag gar nie unterschrieben. Wenn er gewusst hätte, was er da unterschreiben müsse, hätte er das nie gemacht. Es habe damals geheissen, dass zwei Personen unterschreiben müssten. Es sei um einen […]lieferungsvertrag gegangen und nicht darum, alte Schulden seines Vaters zu übernehmen. Es sei nie sein Wille gewesen, alte Schulden seines Vates bezahlen zu müssen.