für den Betrieb F._____ neben seinem Vater und der G._____ GmbH als solidarisch haftender Vertragspartner unterzeichnet. Auch sei der am 15. Mai 2019 abgeschlossene Mietvertrag vom Beklagten unterzeichnet worden, wobei er sogar als Mieter und nicht bloss als Solidarmieter aufgeführt worden sei. Der Beklagte verfüge somit über ein nicht unbedeutendes Mass an geschäftlichem Wissen und an geschäftlicher Erfahrung. Weiter könne den vorhandenen Beweismitteln entnommen werden, dass der Beklagte in unterschiedlicher Weise auf die Bedeutung und Tragweite des Wortes "solidarisch" hingewiesen worden sei (angefochtener Entscheid E. 3.3.5).